Ruhestörung durch Gartenpartys?

BenAkustik_Grillparty

Endlich ist es Sommer. Wir können Freunde im Garten empfangen, Feste feiern, grillieren und mit der Musik tanzen. Allerdings erzeugt all das Lärm und kann die Nachbarn belästigen.

Für Gartenpartys gibt es keine festgelegten Lärmgrenzwerte. Dennoch ist übermässiger Lärm untersagt und sollte nach Möglichkeit vorgebeugt werden. Die Situation wird individuell bewertet, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Häufigkeit, Tageszeit, Art des Lärms, Umgebung und lärmempfindliche Personen wie Kleinkindern, kranke und ältere Menschen.

Ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Lärmstörung ist bis 22 Uhr die Belästigung und danach die mögliche Beeinträchtigung des Schlafs. In der Nacht ab 22 Uhr gilt ein allgemeines Lärmverbot, sodass keine Gespräche mehr bei den Nachbarn zu hören sein sollten. Generell sollte mit Toleranz und Rücksichtnahme auf die Nachbarn geachtet werden.

BenAkustik untersucht die Lärmstörung und evaluiert Ihre individuelle Situation.